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Dienstag, 08.10.2024

Erhebung des Mitgliedsbeitrages und einer Aufnahmegebühr im Jahr 2024

Die Sportgemeinschaft „Eintracht Zeitz“ finanziert sich vorrangig durch die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages, einer Aufnahmegebühr, durch Fördermittel und Spenden. Die Jahresbeiträge an den LSB, den Landesverbänden Turnen und Radsport, dem KSB Burgenland sowie an die ARAG-Versicherung sind im I. Quartal 2024 abzuführen.

1. Aufnahmegebühr: Aufnahmen erfolgen über einen schriftlichen Antrag laut Formular, der Anerkennung der Satzung und der Datenschutzbestimmungen der SGEZ, einer einmaligen Aufnahmegebühr und der Entrichtung des anteiligen Mitgliedsbeitrages.

Aufnahmegebühr für Erwachsene 5,00 Euro

für Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahre 2,50 Euro

Kinder im Vorschulalter sind von der Aufnahmegebühr befreit!

 

2. Der monatliche durchschnittliche Mindestbeitrag für das Jahr 2024 wird wie folgt festgelegt:

für Erwachsene 4,00 Euro

für Schüler bis einschließlich 18 Jahre 3,00 Euro

für Kinder im Vorschulalter 1,50 Euro

 

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren in bar sind durch die Sektions- bzw. Gruppenleitungen zu vereinnahmen und bei der Hauptkasse für das 1. Halbjahr bis zum 13.03.24 und für das 2. Halbjahr bis zum 17.09.24 abzurechnen. Eine Überweisung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2022 kann bis 13.03.2024 auf das Konto der SG Eintracht Zeitz persönlich erfolgen. SG-Mitglieder, die begründet auf Grund von Krankheit u.a. über mehrere Monate nicht am aktiven Training und den Veranstaltungen teilnehmen können, entrichten mindestens einmalig 12,00 Euro für abzuführenden Beiträge und Versicherungen ebenfalls bis zum 13.03.2024. Mitglieder, die nur an Veranstaltungen teilnehmen, entrichten pro Halbjahr 12,00 Euro.

 

3. Verwendung des finanziellen Eigenanteils der Sektionen und Gruppen 2023:

Die Sektionen bzw. Gruppen können bis zu 25 % der Einnahmen aus eigenen Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren von der Hauptkasse zur Finanzierung ihrer Sportarbeit erhalten. Für Speisen und Getränke sind jeweils max. 8,00 Euro pro Teilnehmer an Veranstaltungen zu verwenden, was durch Belege und Teilnehmerlisten nachzuweisen ist. Nichtverbrauchte Mittel aus dem Eigenanteil der Sektionen und Gruppen des Vorjahres können im begründeten Fall im laufenden Jahr zum Einsatz kommen, wenn es der Finanzierungsplan und das Vermögen der Sportgemeinschaft zulassen. Ein Ansammeln der SG-Anteile über mehrere Jahre ist nicht möglich. Grundsätzlich stehen die Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben und die Umsetzung des Jahressportplanes 2023 im Vordergrund der gemeinnützigen Tätigkeit des Vorstandes, der Sektions- und Gruppenleitungen.

Geburtstagspräsente für Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr sind vorher mit dem Vorstand betreffs Zuwendungen des Vereins aus der Hauptkasse lt. Beschluss vom 19.02.2019 abzustimmen.

 

4. Größere Veranstaltungen der Sektionen und Gruppen, wo eine Vorfinanzierung der Ausgaben erforderlich ist und / oder zusätzliche Einnahmen erzielt werden, sind rechtzeitig beim Vorstand anzumelden und nach der Veranstaltung umgehend abzurechnen. Ein eventueller Nettoerlös kann für die eigene Sportarbeit der veranstaltende Sektion / Gruppe satzungsgemäß verwendet werden.

 

5. Fördermittel und Spenden werden ausschließlich über den Vorstand mit schriftlicher Zuwendungsbescheinigung vereinnahmt und zweckentsprechend verausgabt.

 

Beschluss Jahreshauptversammlung am 13.03.2024