Mitgliedsbeitrag 2025
Erhebung des Mitgliedsbeitrages und einer Aufnahmegebühr im Jahr 2025
Die Sportgemeinschaft „Eintracht Zeitz“ finanziert sich vorrangig durch die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages, einer Aufnahmegebühr, durch Fördermittel und Spenden. Die Jahresbeiträge an den LSB, den Landesverbänden Turnen und Radsport, dem KSB Burgenland sowie an die ARAG-Versicherung sind im I. Quartal 2025 abzuführen.
1. Aufnahmegebühr: Aufnahmen erfolgen über einen schriftlichen Antrag laut Formular, der Anerkennung der Satzung und der Datenschutzbestimmungen der SGEZ, einer einmaligen Aufnahmegebühr und der Entrichtung des anteiligen Mitgliedsbeitrages.
Aufnahmegebühr für Erwachsene 5,00 Euro
für Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahre 2,50 Euro
Kinder im Vorschulalter sind von der Aufnahmegebühr befreit!
2. Der monatliche durchschnittliche Mindestbeitrag für das Jahr 2025 wird wie folgt festgelegt:
für Erwachsene 4,00 Euro
für Schüler bis einschließlich 18 Jahre 3,00 Euro
für Kinder im Vorschulalter 1,50 Euro
3. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren in bar sind durch die Sektions- bzw. Gruppenleitungen zu vereinnahmen und bei der Hauptkasse für das 1. Halbjahr bis zum 12.03.2025 und für das Halbjahr bis zum 16.09.2025 abzurechnen. Eine Überweisung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2025 kann bis 12.03.2025 auf das Konto der SG Eintracht Zeitz persönlich erfolgen. SG-Mitglieder, die begründet auf Grund von Krankheit u.a. über mehrere Monate nicht am aktiven Training und den Veranstaltungen teilnehmen können, entrichten als passives Mitglied mindestens einmalig 12,00 Euro für abzuführenden Beiträge und Versicherungen ebenfalls bis zum 13.03.2025. Mitglieder, die nicht am Sportbetrieb aber an Veranstaltungen teilnehmen, entrichten pro Halbjahr 12,00 Euro. Nichtmitglieder, die aktiv am Training bzw. Veranstaltungen teilnehmen, entrichten eine Teilnahmegebühr von 3,00 Euro.
4. Verwendung des finanziellen Eigenanteils der Sektionen und Gruppen 2025:
Die Sektionen bzw. Gruppen können bis zu 21 % der Einnahmen aus eigenen Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren von der Hauptkasse zur Finanzierung ihrer Sportarbeit erhalten. Für Speisen und Getränke sind insgesamt 5,00 Euro pro Mitglied im Kalenderjahr zu verwenden, was durch Belege und Teilnehmerlisten nachzuweisen ist. Der restliche Eigenanteil ist für die bei der Sportarbeit anfallenden Nutzungsgebühren für Sportstätten, Eintrittsgeldern, Reisekosten u.ä. zu verwenden. Ungenutzte Eigenanteile der Sektionen und Gruppen des Vorjahres können im begründeten Fall im laufenden Jahr zum Einsatz kommen, wenn es die Finanzlage unserer Sportgemeinschaft zulässt. Ein Ansammeln der Eigenanteile über mehrere Jahre ist nicht möglich. Grundsätzlich steht die Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben und die Umsetzung des Jahressportplanes 2025 im Vordergrund der gemeinnützigen Tätigkeit des Vorstandes, der Sektions- und Gruppenleitungen.
Geburtstagspräsente für Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr aller 5 Jahre sind lt. Beschluss vom 19.02.2019 vorher mit dem Vorstand betreffs Zuwendungen aus der Hauptkasse abzustimmen.
5. Veranstaltungen der Sektionen und Gruppen, wo eine Vorfinanzierung der Ausgaben bzw. ein Zuschuss durch die Hauptkasse erforderlich ist und / oder zusätzliche Einnahmen erzielt werden, sind rechtzeitig beim Vorstand anzumelden und nach der Veranstaltung umgehend abzurechnen. Ein eventueller Nettoerlös kann für die eigene Sportarbeit der veranstaltende Sektion / Gruppe satzungsgemäß verwendet werden, wenn es die Finanzlage der SGEZ zulässt.
6. Fördermittel und Spenden werden ausschließlich über den Vorstand mit schriftlicher Zuwendungsbescheinigung vereinnahmt und zweckentsprechend verausgabt.
Beschlussentwurf für die Jahreshauptversammlung am 12.03.2025 & Arbeitsgrundlage des Vereinsaktivs ab 5.12.2024